KiTa Pfiffikus – Preise, Bring- & Abholzeiten
Von der Gemeinde subventioniert & Arbeitnehmer-/innen freundliche Betreuungszeiten
Um Ihnen einen optimalen Betreuungs-Platz für Ihre Kinder zu bieten, ist unsere KiTa ganzjährig von Montag bis Freitag geöffnet. Ausschliesslich während den Weihnachtsferien erlauben wir uns eine Woche Betriebsferien. An gesetzlichen und kantonalen Feiertagen bleibt die KiTa geschlossen.
Unser Angebot KiTa Kinder
Der Mindestaufenthalt beträgt ein ganzer Tag oder zwei Halbtage pro Woche für KiTa Kinder.
Unser Angebot für Kindergartenkinder
Der Mindestaufenthalt beträgt einen Tag pro Woche für Kindergartenkinder.
In den Schulferien (ausgenommen Weihnachtsferien) ist die Betreuung gewährleistet.
In die weiter entfernt liegenden Kindergarten «Pappel und Tödi» werden die Kindergarten-Kinder gebracht und abgeholt. In den in Sichtweite gelegenen Kindergarten «Dorf» begleiten wir die Kinder die ersten Wochen, danach legen sie den Weg selbständig zurück.
Unsere Bring- und Abholzeiten
Schulferien & Brückentage
Wir haben in den Schulferien regulär geöffnet – die Betreuung Ihres Kindes ist somit gesichert.
An den üblichen Feiertagen des Kantons Zürich ist die KiTa geschlossen:
Ostern: Karfreitag und Ostermontag
Tag der Arbeit: 1.Mai
Auffahrt: Auffahrtsdonnerstag und als Brückentag Freitag
Pfingsten: Pfingstmontag
Nat. Feiertag: 1.August
Liegen kein oder ein Tag zwischen einem Feiertag und dem Wochenende behalten wir uns vor, an den Tagen davor oder danach den Betrieb zu schliessen.
Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die KiTa vom 24. Dezember (14.00 Uhr) bis und mit 2. Januar (plus evtl. Brückentag) geschlossen. Im Sommer ist die KiTa durchgehend geöffnet.
Depot
Das Depot ist bei Vertragsbeginn (Eingewöhnung) fällig und kann in maximal 3 monatlichen Raten einbezahlt werden. Die erste Rate ist dabei spätestens bei Vertragsbeginn fällig. Bei Vertragsauflösung wird das Depot zurückvergütet. Das Depot wird nicht verzinst.
Monatspauschale
Die Verrechnung der Beiträge erfolgt mittels Monatspauschale, welche 12-mal pro Jahr in immer gleicher Höhe geschuldet ist. Die Berechnung erfolgt mit dem Faktor 4.3, welcher Abwesenheiten in Folge Feiertagen, Ferien etc. bereits berücksichtigt.
Rechnungsbeispiel:
zweijähriges Kind besucht die KiTa an einem Tag die Woche (7.00-18.30 Uhr). 1 x CHF 125.00 = CHF 125.00 x Faktor 4.3 = CHF 537.50
Abwesenheit / Ferien
Abwesenheiten des Kindes wegen Krankheit, Ferien etc. sowie Betriebsferien und Feiertagen führen zu keiner Reduktion oder Rückerstattung des Beitrages.
Subventionen
An die Betreuungskosten leistet die Gemeinde Dietlikon über die Gemeindeverwaltung, Abteilung Soziales und Gesundheit, einkommensabhängige Subventionen. Sie können über ein Antragsformular bei der Gemeinde oder über deren Homepage beantragt werden. Bitte beachten Sie das Reglement "Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Dietlikon" auf der Website der Gemeinde.